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Was ist Firmung?

Das Sakrament der Firmung hängt eng zusammen mit der Taufe. In der Taufe werden wir aufgenommen in die Gemeinschaft der Gläubigen und in der Firmung mit der Kraft des Heiligen Geistes gestärkt, damit wir als getaufte Christen in dieser Welt unseren Glauben in Wort und Tat umsetzen können. Die Firmung ist die Bestärkung des Getauften im den Hl. Geist zum bewussten Ja zum Glauben und zur Kirche, es ist die persönliche Bestätigung der Taufe.

Der Begriff „Firmung“ kommt vom lateinischen Wort „confirmare“ und bedeutet: „bestärken, festmachen, bestätigen“.
Bei der Spendung der Firmung legt der Bischof (oder sein Vertreter) dem Firmanden die Hand auf, zeichnet mit Chrisam (Olivenöl und Balsam) das Kreuz auf die Stirn und spricht:
„Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.“

 

Warum Firmung ab dem 18. Lebensjahr?

In den Anfängen der Christenheit war es selbstverständlich, dass nur erwachsene Menschen das Sakrament der Taufe empfangen konnten, weil dazu der persönliche Glaube vorausgesetzt wurde. Damals wurde das Sakrament der Taufe und der Firmung gleichzeitig gespendet. Mit der Einführung der Kindertaufe wurde das Sakrament der Firmung von der Taufe getrennt und in das Alter verlegt, in dem der Getaufte entscheidungsfähig ist.

In unserem Bistum St. Gallen wurden bis anhin die Kinder in der 5./6. Klasse gefirmt. Das bedeutete für viele ein schönes Fest und eine schöne Tradition in der Pfarrei. Die persönliche Entscheidungsfähigkeit musste aber immer mehr in Frage gestellt werden.

Die positiven Erfahrungen vieler Pfarreien mit Firmung ab 18 haben unseren Bischof dazu ermutigt, das Firmalter herauf zu setzten.

Mit 18 Jahren werden junge Menschen volljährig und sollen Verantwortung für ihr Leben und ihre Entscheidungen übernehmen, auch im religiösen Bereich. Nach der obligatorischen Schulzeit eröffnet die Firmung ab 18 jungen Erwachsenen die Möglichkeit, mit anderen über Religion und Kirche kritisch nachzudenken und zu diskutieren. Das ist sonst im Alltag oft tabu und kommt zu kurz. Firmung ab 18 will den jungen Erwachsenen helfen, auch im religiösen Bereich mündig zu werden.

 

 

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Vorbereitung auf die Firmung

Der Firmweg

Der Firmweg dauert ungefähr ein Jahr. Weil sich die meisten Teilnehmenden aus der gemeinsamen Schulzeit an der Oberstufe Bütschwil kennen, wird der Firmweg in Bütschwil, Ganterschwil und Lütisburg gemeinsam durchgeführt. Und so sieht er aus:  Im Frühherbst beginnt dann der Firmweg, und er beinhaltet folgende Stationen: 

  • ein gemeinsames Weekend zur Einführung. „Alte“ Bekannte aus der Schulzeit kann man dabei auf neue Weise kennen lernen. 
  • 5-6 Gruppenabende, in denen verschiedene Themen diskutiert werden. Solche Themen können z.B. sein: Was ist der Sinn meines Lebens? Was glauben wir Christen? Wer war Jesus? Wie habe ich Kirche erlebt? Wie soll ich als Christ leben?
  • Eine mehrtägige Firmreise über Auffahrt nach Taizé 
  • der Firmgottesdienst
  • genauere Informationen (mit konkreten Daten) findest Du auf: www.my-next-level.ch/bugalu
 

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Firmbegleiter

Der Firmweg wird von Seelsorgern und Firmbegleitern gestaltet. Die Firmbegleiter sind jüngere oder auch ältere Mitchristen, die bereit sind, sich auf die Fragen Jugendlicher einzulassen und sie auf diesem Weg zu begleiten. 

Wir freuen uns immer über Engagierte, die Lust haben dazuzustossen. melde Dich doch mal!?

Hauptleiter des Firmkurses ist Pfarrer Josef Manser: 071 983 17 85

 

Oft gestellte Fragen:

Ist die Firmung für die kirchliche Heirat notwendig?

Weil die Firmung eine Stärkung durch die Kraft des Heiligen Geistes bedeutet, ist es ratsam, dieses Sakrament vor dem Schritt in die Ehe zu empfangen. In der Schweiz ist es jedoch kirchenrechtlich möglich, auch ohne Firmung kirchlich zu heiraten. In den südlichen Ländern (Italien, Spanien, usw.) wir die Firmung jedoch vorausgesetzt.

Braucht es einen Paten oder eine Patin?

Auch bei der Firmung ab 18 ist es sinnvoll, wenn eine Patin oder ein Pate den jungen Menschen begleitet. Weil die Firmanden in diesem Alter mündig sind und selber entscheiden können, ist dies aber nicht zwingend notwendig.

Ist die Firmung auch später noch möglich?

Firmung ab 18 bedeutet, dass man sich auch in späteren Jahren für den Firmweg anmelden kann.

Firmung – wer entscheidet?

Die Firmanden entscheiden im Verlaufe des Firmweges selber, ob und wann sie gefirmt werden wollen. Die Eltern, Paten, das Seelsorgeteam und die Pfarrei stehen begleitend zur Seite.

 

Firmweg 2011/12: 5. Gruppenabend

 

Firmweg 2011/12: 6. Gruppenabend

 

Firmweg 2011/12: 7. Gruppenabend

 

Firmweg 2011/12: Gottesdienst zum öffentlichen Ja